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§ 1 FachV-Pol/VS (Bayern) — Fachliche Schwerpunkte

Verordnung über die Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

In der Fachlaufbahn Polizei und Verfassungsschutz (Fachlaufbahn) werden die fachlichen Schwerpunkte

1. Polizeivollzugsdienst,

2. Wirtschaftskriminaldienst,

3. Technischer Computer- und Internetkriminaldienst,

4. Technischer Polizeivollzugsdienst sowie

5. Sicherheitsbereich im Landesamt für Verfassungsschutz

gebildet. Die Vorschriften des Leistungslaufbahngesetz (LlbG) sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) sind anzuwenden, soweit diese Verordnung nichts anderes bestimmt.