Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über die Einstellung von Beamten für den technischen Dienst bei der Bayerischen Landesgewerbeanstalt Nürnberg
EinstellungsV/BLGA§ 2
Stand: 25.08.2026
Für die Laufbahnen des technischen Dienstes bei der LGA entfallen Einstellungs- und Anstellungsprüfungen sowie der Vorbereitungsdienst.