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§ 2 EinstellungsV/BLGA (Bayern)

Verordnung über die Einstellung von Beamten für den technischen Dienst bei der Bayerischen Landesgewerbeanstalt Nürnberg

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Für die Laufbahnen des technischen Dienstes bei der LGA entfallen Einstellungs- und Anstellungsprüfungen sowie der Vorbereitungsdienst.