Gesetze / Landesrecht Bayern / Eigenbetriebsverordnung
EBV§ 5 Vermögen des Eigenbetriebs
Stand: 27.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayEBV--1987/5#abs-1 (1) Der Eigenbetrieb ist finanzwirtschaftlich als Sondervermögen der Gemeinde zu verwalten und nachzuweisen. Auf die Erhaltung des Sondervermögens ist Bedacht zu nehmen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-BayEBV--1987/5#abs-2 (2) Der Eigenbetrieb soll mit einem angemessenen Stammkapital ausgestattet werden. Die Höhe des Stammkapitals ist in der Betriebssatzung festzusetzen.