Gesetze / Landesrecht Bayern / Eigenbetriebsverordnung
EBV§ 11 Wirtschaftsjahr
Stand: 27.08.2026
Wirtschaftsjahr des Eigenbetriebs ist das Haushaltsjahr der Gemeinde. Wenn die Art des Betriebs es erfordert, kann die Betriebssatzung ein hiervon abweichendes Wirtschaftsjahr bestimmen.