Gesetze / Landesrecht Bayern / Eigenbetriebsverordnung
EBV§ 12 Leitung des Rechnungswesens
Stand: 27.08.2026
Alle Zweige des Rechnungswesens sind einheitlich zu leiten. Hat der Eigenbetrieb einen Werkleiter für die kaufmännischen Angelegenheiten, so ist dieser für das Rechnungswesen verantwortlich.