Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOArt 6.03 Verhalten gegenüber Fahrzeugen mit blauem Blinklicht
Stand: 25.08.2026
Fahrzeugen, die das blaue Blinklicht nach Artikel 3.12 zeigen, müssen andere Fahrzeuge ausweichen. Sie müssen erforderlichenfalls anhalten.