Gesetze / Landesrecht Bayern / Bodensee-Schifffahrts-Ordnung
BSOArt 10.08 Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten
Stand: 25.08.2026
Das Fahren mit Wasserski oder ähnlichen Geräten, die Verwendung von Wellenbrettern und das Treibenlassen mit nicht lenkbaren Schwimmkörpern sind verboten.