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§ 35 Sterbegeld

Stand: 25.08.2026

Bayern

Sterbegeld wird bei Fortgeltung des bisherigen Rechts Anspruchsberechtigten unter Berücksichtigung des am 31. Dezember 2001 maßgebenden Gesamtbeschäftigungsquotienten in folgender Höhe gezahlt für Sterbefälle

im Jahr 2002

1535 Euro,

im Jahr 2003

1500 Euro,

im Jahr 2004

1200 Euro,

im Jahr 2005

900 Euro,

im Jahr 2006

600 Euro,

im Jahr 2007

300 Euro.

Ab dem Jahr 2008 entfällt das Sterbegeld.

§ 34 § 36