Gesetze / Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
BwBBG§ 1 Zweck
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bwbbg--2022/1#abs-1 (1) Dieses Gesetz dient dem zeitnahen Erreichen eines breiten, modernen und innovationsorientierten Fähigkeitsspektrums der Bundeswehr und damit der Stärkung der Bündnis- und Verteidigungsfähigkeit.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bwbbg--2022/1#abs-2 (2) Mit den Vorschriften dieses Gesetzes soll die Durchführung von Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die diesem Zweck dienen, beschleunigt werden. Zudem sollen Sicherheitsinteressen im Vergabeverfahren vereinfacht berücksichtigt werden können.