Gesetze / Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz
BKrFQG§ 7 Anerkennung und Überwachung von Ausbildungsstätten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bkrfqg--2006/7#abs-1 (1) Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung sind:
Ausbildungsstätten, die nicht nach Satz 1 anerkannt sind, und deren Lehrpersonal dürfen Unterricht nach § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 1 nicht anbieten oder durchführen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bkrfqg--2006/7#abs-2 (2) Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung werden von der nach Landesrecht zuständigen Behörde staatlich anerkannt, wenn
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/bkrfqg--2006/7#abs-3 (3) Die staatliche Anerkennung nach Absatz 2 bedarf der Schriftform.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/bkrfqg--2006/7#abs-4 (4) Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2 und deren Lehrpersonal dürfen Unterricht nach § 4 Absatz 2 und § 5 Absatz 1 nur in den ihrer Berechtigung nach dem Fahrlehrergesetz entsprechenden Unterrichtsräumen durchführen. Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und 4 sowie deren Lehrpersonal dürfen Unterricht nur in eigenen Räumen ihrer Betriebsstätte durchführen. Ausbildungsstätten nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 dürfen Unterricht nur in den in der staatlichen Anerkennung aufgeführten Unterrichtsräumen durchführen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 7 BKrFQG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Arnsberg, 03.07.2015 – 1 L 1279/14
- VG Frankfurt am Main, 07.09.2010 – 12 K 2463/09.F
- VG Düsseldorf, 09.01.2020 – 6 K 17945/17Zitiert von 1
- VG Münster, 23.09.2016 – 9 K 1999/16
- AG Düsseldorf, 27.02.2014 – 106 Ls - 120 Js 335/12 - 48/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.11.2014 – 1 L 96/14
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 21.11.2013 – 16 K 4893/11Zitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 7 BKrFQG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.