Gesetze / Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung BioSt-NachV § 28 Folgen fehlender Angaben Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 08.12.2021. Zur aktuellen Fassung → Zertifikate sind unwirksam, wenn sie eine oder mehrere Angaben nach § 27 nicht enthalten.