Gesetze / Biokraftstoff-Nachhaltigkeitsverordnung Biokraft-NachV § 29 Gültigkeit der Zertifikate Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 08.12.2021. Zur aktuellen Fassung → Zertifikate sind für einen Zeitraum von zwölf Monaten ab dem Datum der Ausstellung des Zertifikats gültig.