Gesetze / Verordnung zur Durchführung des § 55 Abs. 3 und 4 des Bewertungsgesetzes BewG§55Abs3/4DV § 4 Stand: 10.06.2019 Bund Die in dieser Verordnung genannten Beträge in Deutscher Mark gelten nach dem 31. Dezember 2001 als Berechnungsgrößen fort.