Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und den Freistaaten Sachsen und Thüringen zur Errichtung der Übertragungsstelle Ost
ÜbertragungsstellenstaatsvertragArt 4 Aufgaben der Übertragungsstelle Ost
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-uebertragungsstellenstv_2007--2007/4#abs-1 (1) Die Übertragungsstelle Ost führt die ihr nach der Milchabgabenverordnung obliegenden Aufgaben durch.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-uebertragungsstellenstv_2007--2007/4#abs-2 (2) Die Übertragungsstelle Ost berechnet bei Bereitstellung von kostenlosen Anlieferungs-Referenzmengen zur Deckung des Nachfrageüberhanges durch die Länder die Zuteilung für die Nachfrager des jeweiligen Landes.