Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Staatsvertrag über die Errichtung eines gemeinsamen Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg

SFBB

Art 8

Stand: 02.08.2026

Brandenburg

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-sfbb_stv_2007--2006/8#abs-1 (1) Das für Jugend zuständige Mitglied des Senats des Landes Berlin und das für Jugend zuständige Mitglied der Landesregierung Brandenburg regeln das Nähere zur Durchführung dieses Vertrages durch Verwaltungsvereinbarung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vt-sfbb_stv_2007--2006/8#abs-2 (2) Die Bestimmungen dieses Vertrages finden auch im Falle einer Umwandlung dieses Instituts in eine andere öffentliche Rechtsform des Landes Berlin Anwendung.

Art 7 Art 9