Gesetze / Landesrecht Brandenburg / UKV · GVBl.II/10, [Nr. 71]

Verordnung über beliehene Krankenhäuser zur Unterbringung von psychisch kranken Menschen (Unterbringungskrankenhausverordnung - UKV)

2 Normen · Ausgangsfassung vom 21.10.2010 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    07.12.2018 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 7. Dezember 2018 (GVBl.II/18, [Nr. 90])

  2. Historischer Änderungsnachweis

    24.10.2011 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 24.10.2011

    Anlage geändert

    GVBl. II 2011, Nr. 69

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).