Gesetze / Landesrecht Brandenburg / HzV · GVBl.II/07, [Nr. 09] S.106
Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Brandenburg (Hoheitszeichenverordnung - HzV)
7 Normen · Ausgangsfassung vom 20.04.2007 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- § 1 Landeswappen
- § 2 Abbildung und Verwendung des Landeswappens
- § 3 Landesflagge und Banner
- § 4 Dienstflaggen an Kraftwagen
- § 5 Dienstsiegel
- § 6 Kenntlichmachung der Dienststellen
- § 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Änderungsverlauf
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Stand der amtlichen Fassung
30.09.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 30. September 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 90])
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Historischer Änderungsnachweis
22.08.2013 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.08.2013, Artikel 2
§ 1 geändert
GVBl. II 2013, Nr. 62
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Historischer Änderungsnachweis
17.12.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 17.12.2010, Artikel 2
Anlage geändert
GVBl. II 2010, Nr. 92
Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).