Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Erwachsenenbildungsverordnung
EBV§ 1 Anwendungsbereich
Stand: 02.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vo-ebv--2026/1#abs-1 (1) Diese Verordnung regelt die Voraussetzungen und das Verfahren der Förderungen nach dem Brandenburgischen Erwachsenenbildungsgesetz.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/bb-vo-ebv--2026/1#abs-2 (2) Diese Verordnung gilt für die anerkannten Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie für die anerkannten Landesorganisationen der Erwachsenenbildung. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten entsprechend für kommunale Zweckverbände.