Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Arbeitszeitverordnung
AZV§ 6 Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung
Stand: 02.08.2026
Die Verteilung der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.