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§ 6 AZV (Brandenburg) — Arbeitszeitregelungen bei Teilzeitbeschäftigung

Arbeitszeitverordnung

Landesrecht Brandenburg

Stand: 02.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Verteilung der bei Teilzeitbeschäftigung zu erbringenden regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit ist unter Berücksichtigung dienstlicher Belange festzulegen.