Gesetze / Landesrecht Brandenburg / Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz JABG § 3 Außerkrafttreten Brandenburg2 Fassungen Historische Fassung — Stand 30.07.2026 bis 01.08.2026. Zur aktuellen Fassung → § 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 und § 2 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.nach oben