Gesetze / Landesrecht Brandenburg / 2. Jahresabschlussbeschleunigungsgesetz JABG § 3 Außerkrafttreten Stand: 01.08.2026 Brandenburg2 Fassungen § 1 tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Das Gesetz tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2027 außer Kraft.