Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann/zur Bankkauffrau BankKfm/KfrAusbV § 5 Ausbildungsplan Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2020. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.