Gesetze / Zweiradmechanikermeisterverordnung
ZwrMechMstrV§ 15 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 01.01.2022
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweiradmechanikermeisterverordnung vom 29. August 2005 (BGBl. I S. 2562), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 29. März 2012 (BGBl. I S. 603) geändert worden ist, außer Kraft.
Änderungsverlauf
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23.11.2021 Ausfertigung
§ 15 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 23. November 2021 (BGBl. I 4952)
BGBl. 2021 I S. 4952
BGBl. 2021 I S. 4952
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