Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
ZustWaffVIM§ 4 Inkrafttreten
Stand: 25.08.2026
Diese Verordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.