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Verordnung über Zuständigkeiten im Waffenrecht im Geschäftsbereich des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
Landesrecht Bayern
Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2011 in Kraft.