Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ZustVO LeBe · GV. NRW. S. 206

Verordnung über die Bestimmung der zuständigen Behörden aufgrund bilateraler Abkommen der Bundesrepublik Deutschland mit anderen Staaten über die Befreiung öffentlicher Urkunden von der Legalisation

3 Normen · Ausgangsfassung vom 13.11.2007 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Volltext
  2. § 1 Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Italien
  3. § 2 Urkundenverkehr zwischen Deutschland und Belgien
  4. § 3 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    22.05.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 22.05.2012, Artikel 1

    GV. NRW. S. 206

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV. NRW.).