Gesetze / Landesrecht Bayern / Zuständigkeitsverordnung Mess- und Eichwesen
ZustVMessE§ 1
Stand: 25.08.2026
Das Landesamt für Maß und Gewicht ist zuständig für den Vollzug
1. des Einheiten- und Zeitgesetzes,
2. des Mess- und Eichgesetzes
sowie für die Durchführung der auf Grund dieser Gesetze erlassenen Rechtsverordnungen, soweit nicht Bundesbehörden zuständig sind.