Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann Befugnisse, die den Straßenverkehrsbehörden durch die Straßenverkehrs-Ordnung zugewiesen sind, durch Rechtsverordnung auf andere Straßenverkehrsbehörden übertragen.
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Die oberste Straßenverkehrsbehörde kann Befugnisse, die den Straßenverkehrsbehörden durch die Straßenverkehrs-Ordnung zugewiesen sind, durch Rechtsverordnung auf andere Straßenverkehrsbehörden übertragen.