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Gesetze / BMF-Zuständigkeitsanordnung - Beihilfe

ZustAO Beih

II.

Stand: 10.06.2019

Bund

Abschnitt I gilt entsprechend für Beihilfeanträge ehemaliger Bundespräsidenten, Bundeskanzler, Bundesminister und Parlamentarischer Staatssekretäre.

ZustAO Beih

BMF-Zuständigkeitsanordnung - Beihilfe

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Fassung

Stand: 10.06.2019 — konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum.

Zitieren

Stand: 10.06.2019

recht.nulegal.eu/gesetze/ZustAOBeih/ii.

Quelle: nu:legal Deutsches Recht, recht.nulegal.eu/gesetze/ZustAOBeih/ii., abgerufen am 02.07.2026. Nicht-amtliche Fassung, Nulegal GmbH.

Datenquelle: Bundesamt für Justiz

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