Gesetze / Zucker-Denaturierungsprämienverordnung
ZuckDenatPräV§ 7 Auszahlungsbetrag
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZuckDenatPr%C3%A4V/7#abs-1 (1) Die Bundesanstalt erteilt dem aus dem Prämienbescheid Berechtigten einen Bescheid über die Zahlung der Prämie.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZuckDenatPr%C3%A4V/7#abs-2 (2) Forderungen auf Prämien sind unverzinslich.