Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Jugendwohlfahrtszuständigkeitsverordnung

ZuVO JuWo

§ 3

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Mit der Information und Evaluation im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz einschließlich der Berührungspunkte zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Zuständigkeitsbereich der Obersten Landesjugendbehörde im Sinne des § 1 wird die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. beauftragt.

Teil 2

Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe

§ 2 § 4