Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Jugendwohlfahrtszuständigkeitsverordnung
ZuVO JuWo§ 3
Stand: 26.08.2026
Mit der Information und Evaluation im Zusammenhang mit dem Jugendschutzgesetz einschließlich der Berührungspunkte zum Jugendmedienschutzstaatsvertrag im Zuständigkeitsbereich der Obersten Landesjugendbehörde im Sinne des § 1 wird die Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. beauftragt.
Teil 2
Zuständigkeiten nach dem Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe