Gesetze / Landesrecht Bayern / Land- und forstwirtschaftliches Zuständigkeits- und Vollzugsgesetz
ZuVLFGArt 6 Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
Stand: 25.08.2026
Das Staatsministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die erforderlichen Regelungen zu treffen über
1. die Anforderungen an Herkunftsvergleiche einschließlich des Verfahrens zu ihrer Durchführung und die Veröffentlichung der Ergebnisse (Art. 2 Abs. 2),
2. die Anforderungen an Prüfungen für Bienen einschließlich des Verfahrens zu ihrer Durchführung und die Veröffentlichung der Ergebnisse sowie die Anerkennung als Bienenbelegstelle (Art. 5 Abs. 1 und 3).