Gesetze / Landesrecht Sachsen / Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Zuständigkeit für die Erhebung der Kosten der Unterbringung im Maßregelvollzug
ZuKostMRVVO§ 2 In-Kraft-Treten
Stand: 26.08.2026
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.
Dresden, den 7. Oktober 2005
Der Ministerpräsident
Prof. Dr. Georg Milbradt
Die Staatsministerin für Soziales
Helma Orosz