Gesetze / Zensusgesetz 2022

ZensG 2022

§ 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

Stand: 10.12.2019

Bund

An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.

§ 17 § 19