Gesetze / Zensusgesetz 2022 ZensG 2022 § 18 Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen Stand: 10.12.2019 Bund An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.