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§ 18 ZensG 2021 — Durchführung der Gebäude- und Wohnungszählung bei Anschriften mit Sonderbereichen

Zensusgesetz 2022

Stand: 10.12.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

An Anschriften mit reinen Gemeinschaftsunterkünften darf keine Gebäude- und Wohnungszählung nach § 9 durchgeführt werden.