Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Transparenzrichtlinie-Zuständigkeitsverordnung
ZVTranspRL§ 2
Stand: 26.08.2026
Das für Wirtschaft zuständige Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2013 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Verordnung.