Gesetze / Zugverkehrssteuerungsausbildungsverordnung

ZVSAusbV

§ 3 Begriffsbestimmungen

Stand: 01.08.2022

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/3#abs-1 (1) Abweichungen im Sinne dieser Verordnung sind alle Änderungen der Planung des Eisenbahnbetriebs, wie zum Beispiel ein Gleiswechsel oder eine Umleitung.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVSAusbV/3#abs-2 (2) Störungen im Sinne dieser Verordnung sind unerwartete technische Ereignisse im Eisenbahnbetrieb, die die Sicherheit des Eisenbahnbetriebs beeinträchtigen können, wie zum Beispiel eine Signalstörung oder eine Störung am Fahrzeug.

§ 2 § 4