Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 3
Stand: 10.06.2019
Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen. Sie können durch Einschreiben mit Rückschein erfolgen. Zum Nachweis der Zustellung genügt der Rückschein.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 3 ZVG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BGH, 26.06.2025 – V ZB 64/24Bestellung eines Zustellungsvertreters; Ermittlungspflichten des Vollstreckungsgerichts hinsichtlich Aufenthalt des Schuldners
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.