Gesetze / Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung
ZVG§ 128
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 17
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OLG Hamm, 06.05.2024 – 5 U 206/21
- BGH, 20.02.2008 – XII ZR 58/04Zitiert von 6
- OLG Brandenburg, 02.12.2020 – 4 U 169/19
- OLG Hamm, 15.05.2013 – 11 U 107/11
- BGH, 08.07.2021 – V ZB 94/20Zwangsversteigerungssache: Antrag einer GbR auf Wiederversteigerung ihres Grundstücks bei Nichterbringung des Bargebots durch den Ersteher; Betreiben der Wiederversteigerung nach einer Teilungsversteigerung durch einen GesellschafterZitiert von 2
- OLG Dresden, 04.03.2022 – 22 U 2096/21
Zuletzt entschieden
- LG Frankfurt am Main, 18.12.2023 – 2-09 T 734/23
- OLG Düsseldorf, 17.11.2023 – 22 U 173/22
- BGH, 22.02.2019 – V ZR 244/17Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung in der Zwangsversteigerung: Abgabe eines Gebots ohne die Absicht zur Entrichtung des Bargebots; tatsächliche Vermutung; kollusives Zusammenwirken mehrerer PersonenZitiert von 39
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 128 ZVG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/128#abs-1 (1) Soweit für einen Anspruch die Forderung gegen den Ersteher übertragen wird, ist für die Forderung eine Sicherungshypothek an dem Grundstück mit dem Rang des Anspruchs einzutragen. War das Recht, aus welchem der Anspruch herrührt, nach dem Inhalt des Grundbuchs mit dem Recht eines Dritten belastet, so wird dieses Recht als Recht an der Forderung miteingetragen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/128#abs-2 (2) Soweit die Forderung gegen den Ersteher unverteilt bleibt, wird eine Sicherungshypothek für denjenigen eingetragen, welcher zur Zeit des Zuschlags Eigentümer des Grundstücks war.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/128#abs-3 (3) Mit der Eintragung entsteht die Hypothek. Vereinigt sich die Hypothek mit dem Eigentum in einer Person, so kann sie nicht zum Nachteil eines Rechts, das bestehen geblieben ist, oder einer nach Absätzen 1, 2 eingetragenen Sicherungshypothek geltend gemacht werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZVG/128#abs-4 (4) Wird das Grundstück von neuem versteigert, ist der zur Deckung der Hypothek erforderliche Betrag als Teil des Bargebots zu berücksichtigen.