Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin ZTechAusbV § 1 Anwendungsbereich Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.