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§ 1 ZTechAusbV — Anwendungsbereich

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahntechniker/zur Zahntechnikerin

Historische Fassung: Stand 10.06.2019 bis 01.08.2022. Dies ist nicht die aktuelle Fassung.

Diese Verordnung gilt für die Berufsausbildung in dem Ausbildungsberuf Zahntechniker/Zahntechnikerin nach der Handwerksordnung.