Gesetze / Verordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht

ZSDigRentÜGremV

§ 8 Leitung der Sitzungen

Stand: 23.06.2021

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/8#abs-1 (1) Die Sitzungen des Steuerungsgremiums werden von der vorsitzenden Person geleitet.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/8#abs-2 (2) Sind die vorsitzende Person und ihre stellvertretende Person an der Teilnahme an einer Sitzung verhindert, so leitet das Mitglied des Bundesministeriums der Finanzen die Sitzung.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZSDigRent%C3%9CGremV/8#abs-3 (3) Ist auch das Mitglied des Bundesministeriums der Finanzen an der Teilnahme einer Sitzung verhindert, so leitet seine stellvertretende Person die Sitzung.

§ 7 § 9