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ZQualVBau

§ 9 Brandschutz

Stand: 25.08.2026

Bayern

Im Fach Brandschutz sollen die an der Prüfung Teilnehmenden nachweisen, daß sie über Grundkenntnisse des Brandschutzes verfügen. In diesem Rahmen können insbesondere geprüft werden:

1. Anforderungen an Baustoffe und Bauteile nach den als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regeln,

2. Anforderungen an tragende Wände und Decken,

3. Anforderungen an Brandwände,

4. Anforderungen an Planung und Ausführung der Rettungswege.

§ 8 § 10