Gesetze / Gesetz, betreffend die Einführung der Zivilprozeßordnung
ZPOEG§ 12
Stand: 10.06.2019
Gesetz im Sinne der Zivilprozeßordnung und dieses Gesetzes ist jede Rechtsnorm.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu § 12 ZPOEG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BVerfG, 27.09.1978 – 1 BvR 361/78Effektiver Rechtsschutz bei der Zwangsversteigerung von GrundstückenZitiert von 6
- FG Düsseldorf, 24.04.2008 – 12 K 4730/04 EZitiert von 6
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.06.2018 Ausfertigung
§ 12 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Juni 2018 (BGBl. I 863)
BGBl. 2018 I S. 863
BGBl. 2018 I S. 863 Gesetzgebungsmaterialien
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