§ 741 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft
Stand: 01.01.2023
Wird zitiert von 5
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- LG Karlsruhe, 14.03.2008 – 5 O 363/07Zitiert von 1
- FG Nürnberg, 25.07.2018 – 5 K 239/16Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 15.03.2007 – 3 W 232/06
- OLG Koblenz, 12.09.2013 – 3 W 503/13Zitiert von 2
- OLG Zweibrücken, 04.03.2009 – 3 W 38/09Zitiert von 8
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil.