§ 741 Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut bei Erwerbsgeschäft
Stand: 01.01.2023
Betreibt ein Ehegatte, der in Gütergemeinschaft lebt und das Gesamtgut nicht oder nicht allein verwaltet, selbständig ein Erwerbsgeschäft, so genügt zur Zwangsvollstreckung in das Gesamtgut ein gegen ihn ergangenes Urteil.
Wird zitiert von 6 Entscheidungen zu § 741 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- OLG Düsseldorf, 17.04.2020 – 3 Wx 14/20
- LG Karlsruhe, 14.03.2008 – 5 O 363/07Zitiert von 1
- FG Nürnberg, 25.07.2018 – 5 K 239/16Zitiert von 1
- OLG Zweibrücken, 15.03.2007 – 3 W 232/06
- OLG Koblenz, 12.09.2013 – 3 W 503/13Zitiert von 2
- OLG Zweibrücken, 04.03.2009 – 3 W 38/09Zitiert von 8
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