Gesetze / Zivilprozessordnung ZPO (XXXX) §§ 195a bis 213a (weggefallen) Bund Außer Kraft: (XXXX) §§ 195a bis 213a ZPO ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für (XXXX) §§ 195a bis 213a ZPO liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm