Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Zahnärzte-ZV§ 47
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Zulassungsordnung tritt am Ersten des auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft.