Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Zahnärzte-ZV§ 43
Stand: 10.06.2019
Die Akten des Zulassungsausschusses sind fünf Jahre, Niederschriften und Urschriften von Beschlüssen zwanzig Jahre aufzubewahren.
Gesetze / Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte
Zahnärzte-ZVStand: 10.06.2019
Die Akten des Zulassungsausschusses sind fünf Jahre, Niederschriften und Urschriften von Beschlüssen zwanzig Jahre aufzubewahren.